top of page
Wer trägt die Kosten?
Conny_Praxis_26102023-8.jpg

Wer die Kosten unserer Leistungen übernimmt hängt davon ab, welche Leistung Sie bei uns in Anspruchen nehmen wollen und wie sie versichert sind. Hier erhalten Sie einen Überblick über unsere Honorare und mögliche Erstattungen.

gvk

GKV
Gesetzliche
Krankenversicherung

Psychotherapie/EMDR

Psychotherapeutische Leistungen können über ihre Versichertenkarte direkt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden. Es entstehen keine Kosten für Sie.

Psychotherapeutische Beratung / Coaching

Psychologische Beratung und Coaching sind keine Kassenleistungen und müssen selbst bezahlt werden (Siehe auch Selbstzahler*innen).

Privat

Private Krankenversicherung oder Beihilfe

Wieviele Stunden und in welcher Höhe ihre Versicherung psychotherapeutische Leistungen übernimmt hängt von ihrem Versicherungsvertrag ab und kann stark variieren. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung den Umfang und die Höhe der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten. Alle erbrachten Leistungen werden Ihnen nach der (GOP) in Rechnung gestellt.

Psychotherapie/EMDR

Psychologische Beratung / Coaching

Psychologische Beratung und Coaching sind keine Leistung der privaten Krankenversicherungen/ Beihilfe und werden privat in Rechnung gestellt (Siehe auch Selbstzahler).

Paarberatung

Paarberatung/ Paartherapie ist ebenfalls keine Leistung der privaten Krankenversicherungen und wird von Ihnen selbst gezahlt (Siehe auch Selbstzahler).

selbst

Selbstzahlende

Psychotherapie/EMDR

Die Kosten für eine Therapie können Sie selbstverständlich auch als SelbstzahlerIn übernehmen. Wir berechnen im Rahmen eines Honorarvertrages den 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeutische Leistungen (GOP). Der 3-fache Satz beträgt derzeit 131,60 € für 50min.

Psychologische Beratung / Coaching

Psychologische Beratung und Coaching werden privat in Rechnung gestellt. Die Kosten betragen derzeit 131,60 € für 50min.

Paarberatung

Paarberatung/ Paartherapie ist ebenfalls keine Kassenleistung und wird von Ihnen selbst gezahlt. Die Kosten für ein Erstgespräch mit einer Dauer von 50 Minuten betragen 140,53 €. Die Kosten für weitere Sitzungen mit einer Dauer von 90 Minuten betragen 252,95 €.

Unfallverscherung

Unfallversicherung/
Heilfürsorge

Psychotherapie/EMDR

Wir können mit den deutschen gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) und Heilfürsorge abrechnen. Bitte sprechen Sie Ihren Fallmanager an. Vor Terminvereinbarung muss uns eine Kostenübernahme vorliegen. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail zur Terminvereinbarung.

Psychologische Beratung / Coaching

Psychologische Gespräche, ohne das eine Diagnose einer psychischen Störung (ICD-10, Kapitel F) vorliegt, sind in der Regel keine Leistung der Unfallversicherung oder Heilfürsorge und werden privat in Rechnung gestellt (Siehe auch Selbstzahler).

Paarberatung

Paarberatung/ Paartherapie ist ebenfalls keine Leistung der Unfallversicherung oder Heilfürsorge und wird von Ihnen selbst gezahlt (Siehe auch Selbstzahler).

bottom of page