top of page

HÄUFIGE FRAGEN

Alle Antworten, die Sie suchen, an einem Ort

Setzen Sie Freud´sche oder Jung´sche Analysetechniken ein?

Psychotherapeutische Leistungen können über ihre Versichertenkarte direkt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden. Es entstehen keine Kosten für Sie. Voraussetzung ist allerdings das Vorliegen einer »Störung mit Krankheitswert«. Eine Störung mit Krankheitswert bedeutet, dass eine vorläufige Diagnose nach ICD-10 Kapitel F vorliegen muss. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, finden wir in einem gemeinsamen Gespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) heraus. Die Kosten hierfür trägt ebenfalls die Krankenkasse.

Bieten Sie Ratenzahlung an?

Psychotherapeutische Leistungen können über ihre Versichertenkarte direkt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden. Es entstehen keine Kosten für Sie. Voraussetzung ist allerdings das Vorliegen einer »Störung mit Krankheitswert«. Eine Störung mit Krankheitswert bedeutet, dass eine vorläufige Diagnose nach ICD-10 Kapitel F vorliegen muss. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, finden wir in einem gemeinsamen Gespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) heraus. Die Kosten hierfür trägt ebenfalls die Krankenkasse.

Wie lange dauert eine Therapiesitzung?

Psychotherapeutische Leistungen können über ihre Versichertenkarte direkt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abgerechnet werden. Es entstehen keine Kosten für Sie. Voraussetzung ist allerdings das Vorliegen einer »Störung mit Krankheitswert«. Eine Störung mit Krankheitswert bedeutet, dass eine vorläufige Diagnose nach ICD-10 Kapitel F vorliegen muss. Ob dies bei Ihnen der Fall ist, finden wir in einem gemeinsamen Gespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) heraus. Die Kosten hierfür trägt ebenfalls die Krankenkasse.

bottom of page